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   BFH, 07.03.1989 - X E 3/89   

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https://dejure.org/1989,15109
BFH, 07.03.1989 - X E 3/89 (https://dejure.org/1989,15109)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1989 - X E 3/89 (https://dejure.org/1989,15109)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1989 - X E 3/89 (https://dejure.org/1989,15109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einwendung der Unrichtigkeit der Beschwerdeentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Erinnerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.09.1986 - VI E 2/86

    Unanfechtbarkeit eines Verwerfungsbeschlusses als letztinstanzliche Entscheidung

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - X E 3/89
    Im übrigen kann der Erinnerungsführer im Erinnerungsverfahren nicht einwenden, daß die mit ihrem Ergehen rechtskräftige und unanfechtbare Beschwerdeentscheidung des Senats unrichtig sei (vgl. Beschlüsse des BFH vom 31. Juli 1985 III E 1/85, BFH/NV 1986, 110, und vom 24. September 1986 VI E 2/86, BFH/NV 1987, 732).
  • BFH, 31.07.1985 - III E 1/85

    Antrag auf Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - X E 3/89
    Im übrigen kann der Erinnerungsführer im Erinnerungsverfahren nicht einwenden, daß die mit ihrem Ergehen rechtskräftige und unanfechtbare Beschwerdeentscheidung des Senats unrichtig sei (vgl. Beschlüsse des BFH vom 31. Juli 1985 III E 1/85, BFH/NV 1986, 110, und vom 24. September 1986 VI E 2/86, BFH/NV 1987, 732).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auf etwaige Verfahrensfehler des FG kommt es auch insoweit in diesem allein gegen die Kostenrechnung des Beschwerdeverfahrens eröffneten Erinnerungsverfahren grundsätzlich nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 1989 X E 3/89, BFH/NV 1990, 51, und vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557, Ziff. 5 der Gründe; Gräber, a. a. O., vor § 135 Rz. 17 a, 19, m. w. N.).
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